Die Hausverwaltung ist die gesetzliche Vertretung der Eigentümergemeinschaft in Ihrer Wohnhausanlage. Wir führen für Sie in Ihrem Interesse liegende Beschlussfassungen durch, damit die gesetzlichen Bestimmungen gem. § 24 WEG 2002 erfüllt werden.
Beim Umlaufbeschluss können Sie mitentscheiden, welche Maßnahmen im Haus durchgeführt werden sollen.
Sie können Ihre Auswahl jederzeit über den Link in der E-Mail bis zum Ende der Stimmabgabe am ändern.
Es müssen beide Eigentümer die gleiche Auswahl treffen, damit die Stimme gültig ist.
Beide Eigentümer haben einen eigenen Link zur Abstimmung per E-Mail bekommen und beide Eigentümer erhalten diese Bestätigung.
Beide Eigentümer haben einen eigenen Link zur Abstimmung per E-Mail bekommen und beide Eigentümer erhalten diese Bestätigung.
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